Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen

- Das gilt ab sofort für die SG Heimspiele

Flensburg – Ab Montag, den 20. September gilt in Schleswig-Holstein eine aktualisierte Corona-Bekämpfungsverordnung, die deutliche Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen vorsieht. Die 3G-Regelung bleibt weiterhin als Grundsatz bestehen.

Maskenpflicht entfällt
Das Land Schleswig-Holstein ebnet mit einer neuen Landesverordnung ab Montag, den 20. September den Weg zurück zur Normalität. Diese hat auch deutliche Auswirkungen auf die Austragungen der Heimspiele der SG in der FLENS-ARENA. Die 3G-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet) bleibt in Zusammenhang eines gültigen, amtlichen Lichtbildausweises als Grundsatz bestehen.
Ab sofort gilt lediglich eine Empfehlung eines Mund-Nasen-Schutzes und auch die Abstandsregelung von 1,50 m wird als Empfehlung ausgesprochen. Zudem entfällt die Ticketpersonalisierung. Die Zone rund um das Spielfeld und die Mannschaft bleibt weiterhin zum Schutz von Spielern und Trainern erhalten, um hier kein erhöhtes Risiko einer Infektion einzugehen. Der Verzehr von Speisen und Getränken in der FLENS-ARENA ist nun auch wieder auf den Sitzplätzen möglich. Diese Punkte sieht das Hygienekonzept der SG vor, das in enger Absprache mit den zuständigen Gesundheitsbehörden der Stadt Flensburg genehmigt wurde. Die Gesamtkapazität von 4.600 Zuschauern bleibt vorerst bis Ende Oktober aufgrund der bereits verkauften Sitzplatztickets erhalten.

3G-Regel
Beim Betreten der FLENS-ARENA muss ein folgender Nachweis zusätzlich zu einem gültigen,  amtlichen Lichtbildausweis vorgelegt werden (Kinder ab 7 Jahren):

  • Geimpft: vollständige Impfung + 14 Tage (Impfnachweis)
  • Genesen: Genesen-Nachweis
  • Getestet: Negativer, schriftlicher Corona Test (Antigen-Test nicht älter als 24h, PCR-Test nicht älter als 48h, keine Selbsttests)
    • Auch schulische Testbescheinigungen gemäß Corona-Bekämpfungsverordnung für Schüler*innen unter 18 Jahren berechtigen zum Eintritt in die FLENS-ARENA