Die SG reagiert

- Maske verpflichtend bei Heimspielen

Flensburg – Seit dieser Woche greifen die Maßnahmen zur Eingrenzung des Corona-Virus in Schleswig-Holstein und der gesamten Bundesrepublik. Die SG Flensburg-Handewitt führt daher ihre Heimspiele nach der 2G-Regel durch und ergänzt dies nun um eine Maskenpflicht.

Steigende Corona-Fallzahlen
Seit dieser Woche greifen die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung zur Eingrenzung des Corona-Virus. Die Heimspiele der SG finden daher unter Einhaltung der 2G-Regel statt. Geimpfte und Genesene erhalten Zutritt nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises und eines amtlichen Lichtbildausweises.
In Anbetracht der steigenden Fallzahlen führt die SG darüber hinaus das verpflichtende Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2 Maske zum Schutz aller Besucher während des gesamten Aufenthaltes in der FLENS-ARENA ein. Das Risiko einer Ansteckung soll so gering wie möglich gehalten werden. Zu diesem Schritt hat sich die SG in enger Absprache mit den zuständigen Gesundheitsbehörden der Stadt Flensburg entschieden.
Zum Verzehr von Speisen und Getränken kann die Maske selbstverständlich abgesetzt werden.

Die SG bedankt sich für das Verständnis aller Fans, diese Maßnahme gemeinsam umzusetzen, um so gemeinschaftlich einen Beitrag zum Infektionsschutz zu leisten, den Spielbetrieb aufrecht erhalten zu können und die Hölle Nord weiterhin mit ihrer Atmosphäre zum Beben zu bringen.

2G-Regel
Beim Betreten der FLENS-ARENA muss ein folgender Nachweis zusätzlich zu einem genehmigten amtlichen Lichtbildausweis vorgelegt werden (Kinder ab 7 Jahren):

  • Geimpft: vollständige Impfung + 14 Tage (Impfnachweis)
  • Genesen: Genesen-Nachweis
      • Kinder bis zur Einschulung und minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, werden weiterhin von diesen Regelungen ausgenommen. Die schulische Testbescheinigung ist am Eingang vorzuzeigen.
      • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Corona-Virus geimpft werden können, werden ebenfalls von der Regelung ausgenommen. Hier ist eine ärztliche Bescheinigung in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis als Nachweis erforderlich.

Hygienerichtlinien FLENS-ARENA